Update
Ein deutsches Lieferkettengesetz?!
von Julia Fritzsche
Die Ergebnisse der Umfrage bei deutschen Unternehmen zu deren Einhaltung von Menschenrechten auf deren Lieferketten sind da: Gerade einmal jedes fünfte, befragte Unternehmen erfüllt die UN Leitprinzipien. Wir fordern einen gesetzlichen Rahmen, denn bei Menschenrechten können wir nicht auf Freiwilligkeit setzen!
Die Ergebnisse: nur eine Erfüllerquote von 22%!
Die Ergebnisse der zweiten Befragung zur Einhaltung der Menschenrechte und Sozialstandards auf freiwilliger Basis von deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind veröffentlicht: Eine Erfüllerquote von 22% – Ernüchterung, aber keineswegs eine Überraschung! Bei der ersten Befragung lag die Quote noch bei 18%. Das bedeutet, dass gerade einmal jedes fünfte Unternehmen, von denen, die auf die Umfrage reagiert haben, die Anforderungen der UN Leitprinzipien erfüllt.
Wie geht es weiter: nochmals eine Prüfung für ein mögliches Gesetz…
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), sowie der Koalitionsvertrag sehen nun noch einmal die Prüfung von gesetzlichen Vorhaben durch die Bundesregierung vor. Der Wirtschaftsminister und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft befürchten Nachteile im internationalen Wettbewerb und eine Verzögerung der Wirtschaftserholung durch die aktuelle Covid-19 Krise bei einem nationalen „Sonderweg“. Das erste Argument verhinderte auch schon vor der Krise den ersten Anlauf für ein nationales Lieferkettengesetz. Im europäischen Vergleich sind andere Länder, wie die Schweiz oder Großbritannien, bereits einen sogenannten „Sonderweg“ gegangen. Klar ist, dass es natürlich einer europäischen, ja am besten weltweiten, Regelung bedarf, Deutschland jedoch nach Jahren des Zögerns nicht mehr auf die Freiwilligkeit zur Einhaltung von Menschenrechten setzen darf.
Der Hintergrund: UN Leitprinzipien zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten
Bereits 2011 verabschiedeten die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Im Gegensatz zum europäischen Vergleich mit den Niederlanden oder Frankreich etwa, wird in Deutschland weiterhin auf Freiwilligkeit der Unternehmen gesetzt – bei deren Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ein deutsches Lieferkettengesetz, das die Verpflichtung rechtlich bindend und einklagbar machen würde, war bereits auf dem Weg doch wurde in letzter Minute vom Wirtschaftsministerium gekippt. Stattdessen wurde Ende 2018 eine Umfrage bei 7.000 Unternehmen gestartet, die Auskunft über deren Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards in ihren Lieferketten geben soll. Am 14. Juli wurden die oben genannten Ergebnisse bekannt.
Was kann ich tun? Unterschreibe die Petition Initiative Lieferkettengesetz!
Du möchtest die Verpflichtung von deutschen Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in ihrer gesamten Lieferkette gesetzlich verankert sehen? Hier geht’s zur Petition und Initiative Lieferkettengesetz.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten
- Friedrich-Ebert-Stiftung: Unternehmen und Menschenrechte (Studie)